Am 13. Juli 2026 war der erste Spatenstich für die Erschließung des WarnowQuartiers am östlichen Ufer der Unterwarnow. Nun folgt der nächste Schritt: Seit dem 1. Oktober 2026 läuft ein Interessenbekundungsverfahren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die städtischen Teilgebiete. Angesprochen sind Investoren, Projektentwickler, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Was geplant ist

Nach Angaben der Stadt sollen im WarnowQuartier perspektivisch rund 2.000 Menschen wohnen und etwa 900 Arbeitsplätze entstehen. Die spätere Ausschreibung umfasst nach aktuellem Planungsstand zehn städtische Teilgebiete mit bis zu 22 Baufeldern und rund 42.300 m² Grundstücksfläche. Vorgesehen sind Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, quartiersbezogenes Gewerbe sowie soziale Einrichtungen. Grundlage ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier“, Dierkower Damm.

Ablauf und Fristen

Die Interessenbekundung ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf eine Fläche. Die Konzeptausschreibungen sollen ab dem 1. Halbjahr 2027 starten, die Teilgebiete werden gestaffelt bis 2028 vermarktet. Ein Baustart der ersten Teilgebiete ist laut Projektseite ab 2029 möglich. Die Flächen werden teils verkauft, teils im Erbbaurecht vergeben. Statt eines Preiswettbewerbs zählt die Qualität der Konzepte. Zur Frist nennen die Quellen unterschiedliche Daten: Die Pressemitteilung der Stadt nennt den 30. Januar 2027, die Projektseite den 31. Januar 2027. Wer sich beteiligen möchte, sollte vor dem 30. Januar einreichen.

Zum Hintergrund berichtete der NDR, dass einige ursprünglich geplante Bausteine wegen fehlender Investoren und der Haushaltslage der Stadt gestrichen wurden, darunter ein Mehrgenerationenhaus mit Kindergarten.

Was Verkäufer wissen sollten

Neue Wohnungen aus dem WarnowQuartier kommen nach dem veröffentlichten Zeitplan nicht vor einem möglichen Baustart ab 2029 auf den Markt. Kurzfristig entsteht hier also kein zusätzliches Angebot. Ob und wie sich das Quartier langfristig auf benachbarte Lagen wie Dierkow, Gehlsdorf oder Toitenwinkel auswirkt, ist heute nicht belegbar. Eine seriöse Einschätzung Ihrer Immobilie beruht deshalb auf Lage, Zustand und aktueller Nachfrage.

Was Käufer und Investoren wissen sollten

Für Projektentwickler und Baugemeinschaften ist das Verfahren eine frühe Gelegenheit, sich ohne Bindung zu melden. Wichtig für die Kalkulation: Ein Teil der Flächen wird im Erbbaurecht vergeben, und ausgewählt wird nach Konzeptqualität und Umsetzbarkeit. Wer als Privatkäufer an einer Wohnung im Quartier interessiert ist, braucht Geduld – Bauträger und Projekte stehen noch nicht fest.

Ihr nächster Schritt

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Quellen

Bildnachweis: Smaack, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons („Rostock panorama – Smaack – 201507“), zugeschnitten